Unsere Verarbeitungsvereinbarung gemäß der AVG-Gesetzgebung ist Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemein
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Aufträge und Vereinbarungen über die von uns zu erbringenden Dienstleistungen.
- Die Erteilung eines (Folge-)Auftrags an uns setzt die Annahme dieser Bedingungen voraus.
- Abweichungen und Ausnahmen von diesen Bedingungen sowie allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.
- Wenn ein unbefristeter Vertrag keine Kündigungsfrist enthält, gilt für jede der Parteien eine Kündigungsfrist von einem Monat.
- Diese Bedingungen unterliegen dem niederländischen Recht.
Auftragsbestätigung
- Eine Auftragsbestätigung gilt als richtig und vollständig, es sei denn, die Gegenpartei hat ihr unverzüglich schriftlich widersprochen. Ein unterzeichnetes Angebot hat den Status einer Auftragsbestätigung.
- Zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Definitionen
- Mitarbeiter: jede natürliche Person, die die vereinbarte Arbeit in unserem Auftrag ausführt – unabhängig davon, ob sie angestellt ist oder nicht.
- Rekrutierung und Auswahl: die beauftragte Rekrutierung von Kandidaten für eine Stelle sowie deren Betreuung und Vermittlung an den Kunden.
- Schriftlich: Zustellung per Post oder elektronisch mit Lesebestätigung.
Anstrengungspflicht
- Wir verpflichten uns, den uns erteilten Auftrag mit Sorgfalt auszuführen. Wir garantieren für die Solidität und Qualität der von uns erbrachten Dienstleistungen.
Frist für die Umsetzung
- Die von uns genannten Fristen wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt gewordenen Informationen festgelegt.
- Die gesetzten Fristen werden so weit wie möglich eingehalten.
- Eine übermäßige Überschreitung von Fristen, die nicht auf ein Verhalten des Kunden zurückzuführen ist, kann als Grund für die Auflösung des Vertrags angesehen werden.
Explizite zusätzliche Arbeit
- Wenn unsere Arbeit aufgrund zusätzlicher Wünsche des Kunden nachweislich erschwert oder erweitert wird, handelt es sich um explizite Mehrarbeit. Explizite Mehrarbeit ist nicht durch den ursprünglich vereinbarten Preis abgedeckt.
- Mehrarbeit bedeutet auch die tatsächliche Abweichung von den getroffenen Vereinbarungen in dem Sinne, dass mehr Arbeit als vereinbart ausgeführt wird.
Preis und Bezahlung
- Der Preis versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer und der bei der Ausführung des Auftrags anfallenden Kosten wie Telekommunikationspauschale, Computerpauschale, Kilometergeld, Büromaterial, Porto usw.
- Wenn wir vor oder während der Erbringung der Dienstleistungen mit (kosten-)preiserhöhenden Umständen aufgrund von Änderungen von Gesetzen und Vorschriften oder staatlichen Maßnahmen konfrontiert werden, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise/Tarife entsprechend diesen Änderungen zu erhöhen und dem Kunden die Kosten für die Dienstleistungen in Rechnung zu stellen.
- Der im vorstehenden Artikel genannte Betrag wird jährlich gemäß dem vom niederländischen Statistikamt (CBS) veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) angepasst: Jahr 2023 = 100.
Bezahlung
- Alle Rechnungen sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab dem Versanddatum der jeweiligen Rechnung zu bezahlen. Beanstandungen von Rechnungen müssen schriftlich und innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum eingereicht werden. Bei Streitigkeiten über die Anzahl der aufgewendeten/berechneten Stunden ist unsere Zeiterfassung verbindlich, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Erfassung falsch ist.
- Wenn aus irgendeinem Grund nur ein Teil des Auftrags von uns ausgeführt werden kann, entbindet dies den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist den für die Ausführung berechneten Betrag zu zahlen.
Nichtbezahlung bei Fälligkeit
- Überschreitet der Kunde das vereinbarte Zahlungsziel, wird der gesamte oder der verbleibende Rechnungsbetrag sofort und ohne weitere Inverzugsetzung in voller Höhe fällig, während wir außerdem berechtigt sind, die Ausführung laufender Arbeiten auszusetzen oder alle bestehenden Verträge ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu kündigen, unbeschadet unseres Rechts, darüber hinaus Schadensersatz zu fordern.
- Eine nicht (fristgerechte) Zahlung führt außerdem zum Erlöschen der Garantien beim Kunden.
- Bleibt die Zahlung aus, nachdem wir eine Mahnung verschickt haben? Dann berechnen wir zusätzlich zu den Verzugszinsen außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von € 40,00. Um diese Inkassokosten zu berechnen, können wir den Hauptbetrag der Forderung nach Ablauf von 1 Jahr um die in diesem Jahr aufgelaufenen Verzugszinsen erhöhen.
- Im Falle eines Verfahrens haftet der Kunde darüber hinaus für die durch das Urteil liquidierten Prozesskosten sowie für die Folgekosten.
- Die vom Kunden erhaltenen Zahlungen werden zuerst von den von Ihnen geschuldeten Zinsen und Kosten abgezogen und dann von den Rechnungsbeträgen, die am längsten ausstehen.
- Der Kunde darf Beträge, die er uns schuldet, nicht mit Gegenforderungen verrechnen, die er gegen uns hat. Dies gilt auch, wenn der Kunde einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt oder für insolvent erklärt wird.
Geheimhaltung
- Das vom Kunden elektronisch übermittelte Material oder das während der Ausführung des Auftrags erstellte elektronische Material kann – wenn der Kunde uns schriftlich damit beauftragt – gegen Bezahlung sicher in unserem digitalen, sicheren Archiv gespeichert werden.
- Wir haften nicht für den Verlust von elektronischem Material, das nicht gemäß dem in Absatz 28 erwähnten Auftrag im sicheren Archiv gespeichert werden muss.
Rechte an geistigem Eigentum
- Die geistigen Eigentumsrechte von AssistNow, in welcher Art und Weise auch immer zur Verfügung gestellt, liegen ausschließlich bei AssistNow, ebenso wie die geistigen Eigentumsrechte des Kunden, in welcher Art und Weise auch immer zur Verfügung gestellt, ausschließlich beim Kunden liegen (oder weiterhin liegen werden).
- Der Kunde erwirbt für alle erbrachten Leistungen die im Vertrag ausdrücklich eingeräumten nicht-exklusiven Nutzungsrechte.
Zusammenarbeit mit dem Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Ausführung des Vertrages mitzuwirken und uns stets rechtzeitig alle nützlichen und notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen.
- Wenn uns die für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten nicht (rechtzeitig) zur Verfügung stehen oder unvollständig sind, oder wenn der Kunde seinen Verpflichtungen in anderer Weise nicht nachkommt, sind wir berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen. Die hierdurch entstehenden Kosten, die nach den üblichen Sätzen berechnet werden, gehen zu Lasten des Kunden.
- Wenn wir die Höhe unserer Vergütung teilweise von einem objektiv bestimmbaren Ergebnis abhängig gemacht haben und dieses Ergebnis nicht erreicht wird oder nicht erreicht werden kann, weil der Kunde die erforderliche Mitwirkung verweigert, ist der Kunde verpflichtet, uns ein Honorar in der Höhe zu zahlen, die er uns bei Erreichen des Ergebnisses geschuldet hätte.
Änderung des Betriebs
- Wenn sich während der Ausführung eines Auftrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden wir uns rechtzeitig mit dem Kunden über eine Anpassung der vereinbarten Arbeiten beraten.
- Sollten die vorgenannten Konsultationen zu einer Anpassung der getroffenen Vereinbarungen führen, wird die Vereinbarung entsprechend geändert oder ergänzt. Die neuen Vereinbarungen werden schriftlich bestätigt.
- Eine Änderung der Abtretung kann sich auf den Zeitpunkt auswirken, zu dem die Abtretung beendet worden wäre, sowie auf die Höhe der Zahlung.
Kontrolle und Genehmigung von Aufträgen
- Der Kunde wird die von uns oder in unserem Namen eingereichten Dokumente sofort nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Bei Entdeckung einer Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit ist der Kunde verpflichtet, (die Kontaktperson von) AssistNow so schnell wie möglich darüber zu informieren. AssistNow wird dafür sorgen, dass die festgestellte Ungenauigkeit oder Unvollständigkeit korrigiert wird.
- Wenn der Kunde den Inhalt der von uns vorgelegten Dokumente nicht innerhalb von 14 Tagen, nachdem diese Dokumente vernünftigerweise als beim Kunden eingegangen betrachtet werden können, bestritten hat, gilt der Inhalt dieser Dokumente als vom Kunden genehmigt. Wenn in diesen Dokumenten Berechnungs- und/oder Sprachfehler auftreten, sind wir berechtigt und verpflichtet, diese Berechnungs- und/oder Sprachfehler zu korrigieren, auch nach Ablauf der vorgenannten Frist von 14 Tagen.
- Unsere Haftung infolge von Ungenauigkeiten oder Auslassungen in den von uns vorgelegten Dokumenten ist ausdrücklich auf die in den beiden vorstehenden Bestimmungen beschriebenen Abhilfemaßnahmen beschränkt.
- Wenn die Nacherfüllung der vereinbarten Leistung nicht mehr möglich oder sinnvoll ist, haften wir nur in den Grenzen der Artikel 50 und 51 (Haftung).
Beschränkung der Befugnisse
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, einem Mitarbeiter Befugnisse zu erteilen, die über die vereinbarte Arbeit hinausgehen. Zum Beispiel darf der Auftraggeber den Mitarbeiter nicht beauftragen, Dokumente zu unterzeichnen oder Zahlungen zu leisten. Erteilt der Auftraggeber eine solche Vollmacht, so geschieht dies ausschließlich auf sein Risiko.
Ersatzpersonal
- Wir sind berechtigt, einen Mitarbeiter während der Ausführung eines Auftrags vorübergehend oder dauerhaft ersetzen zu lassen, vorausgesetzt, der Ersatzmitarbeiter verfügt über dieselben Fähigkeiten und die Ersetzung hat keine (finanziellen) Folgen für den Kunden.
Verbot der Beschäftigung
- Der Auftraggeber oder (ein) verbundene(s) Unternehmen ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, den Mitarbeiter direkt oder indirekt, entgeltlich oder unentgeltlich, außerhalb des Rahmens der übertragenen Arbeit zu beschäftigen, und zwar sowohl während der Laufzeit eines Auftrags als auch für einen Zeitraum von einem Jahr, gerechnet ab dem Abschluss der Arbeit am letzten Auftrag.
- Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung schuldet der Kunde uns eine sofort fällige Geldstrafe in Höhe von 5.000 € pro Verstoß und 1.000 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert.
Verlust etc. von Dokumenten
- AssistNow wird die Dokumente und anderen Unterlagen, die der Kunde Fellow zur Verfügung stellt, sorgfältig aufbewahren und behandeln.
- Wenn (ein Mitarbeiter von) AssistNow eine Unregelmäßigkeit wie Verlust, Diebstahl oder Missbrauch in Bezug auf diese Dokumente und/oder andere Aufzeichnungen feststellt, werden wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.
- Wenn die Beziehung zwischen AssistNow und dem Kunden beendet wird, gibt AssistNow die relevanten Dokumente auf erste Anfrage des Kunden zurück.
Haftung
- Die Haftung von AssistNow für unmittelbare Schäden, die sich aus der Nichterfüllung des Vertrags, einer rechtswidrigen Handlung oder anderweitig ergeben, ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde im Rahmen des Vertrags für die letzten 6 Monate vor Eintritt des Schadens an AssistNow gezahlt hat, mit einem Höchstbetrag von € 5.000,00.
- Unter direktem Schaden versteht man ausschließlich: (1) angemessene Kosten, um die Ursache und das Ausmaß des Schadens festzustellen, (2) alle angemessenen Kosten, die anfallen, um die fehlerhafte Leistung von AssistNow in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen und (3) angemessene Kosten, die anfallen, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen. Folgeschäden und Datenverluste, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen zählen nicht zu den direkten Schäden.
Höhere Gewalt
- In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet höhere Gewalt neben ihrer Definition in Gesetz und Rechtsprechung alle äußeren Ursachen, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die wir keinen Einfluss haben, die uns aber daran hindern, unseren Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören Arbeitskampfmaßnahmen ebenso wie die Unfähigkeit, über digitale Ressourcen oder Telekommunikation durch Handlungen Dritter zu verfügen, z.B. anhaltende Ausfälle bei einem Provider.
- Während höherer Gewalt sind unsere Verpflichtungen ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch uns aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 2 Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz besteht.
- Wenn wir bei Eintritt der höheren Gewalt unsere Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt haben oder nur teilweise erfüllen können, sind wir berechtigt, den bereits erfüllten Teil und/oder den ausführbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits erfüllte und/oder ausführbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.
Rechtsstreitigkeiten
- Alle Streitigkeiten in Bezug auf den Vertrag oder diese Bedingungen unterliegen dem Urteil des zuständigen Gerichts im Bezirk Rotterdam unter Ausschluss jeder anderen gerichtlichen Instanz in erster Instanz.
Anhang 1: Vereinbarung mit dem Verarbeiter
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag gilt für alle Formen der Verarbeitung personenbezogener Daten, die von AssistNow, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 00000000, (im Folgenden: Auftragsverarbeiter) im Auftrag einer Gegenpartei, für die er Dienstleistungen erbringt (im Folgenden: Verantwortlicher), durchgeführt werden.
PROZESSORVERTRAG
Parteien:
- AssistNow, mit Sitz in Langerakbaan 183, 2544 PE, Utrecht, KvK-Nummer: 93108400, hiermit rechtsgültig vertreten durch D. van der Struif, im Folgenden„Verarbeiter“ genannt
und
- [bedrijfsnaam][adres]mit Sitz in , Handelskammer Nummer: [0000000] [naam], hiermit rechtsgültig vertreten durch , im Folgenden als„verantwortlich“ bezeichnet
Bedenken Sie Folgendes:
- die Parteien einen Vertrag geschlossen haben, aufgrund dessen der Auftragsverarbeiter (personenbezogene) Daten des für die Verarbeitung Verantwortlichen im Sinne von Artikel 4 Absätze 1 und 2 AVG verarbeitet, im Folgenden als „Hauptvertrag“ bezeichnet
- Auf der Grundlage von Artikel 28 Absatz 3 AVG sind die Parteien verpflichtet, Vereinbarungen über den Schutz personenbezogener Daten zu treffen und diese in einem Verarbeitungsvertrag, im Folgenden „Vertrag“ genannt, niederzulegen.
- die Parteien sich gegenseitig alle notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen, um die Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften zu ermöglichen
- die Bestimmungen dieser Vereinbarung haben Vorrang vor allen anderen zwischen den Parteien geltenden Vereinbarungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn und soweit sie von den Bestimmungen dieser Vereinbarung abweichen
vereinbart worden sind:
Artikel 1 – Dauer des Abkommens
- Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft und endet, nachdem der Verarbeiter alle personenbezogenen Daten, auf die sich diese Vereinbarung bezieht, gemäß den Bestimmungen von Artikel 13 gelöscht und/oder zurückgegeben hat.
- Dieser Vertrag kann nicht vorzeitig gekündigt werden.
- Die in Artikel 4 beschriebenen Bestimmungen bleiben auch nach dem Auslaufen dieses Abkommens in Kraft.
Artikel 2 – Gegenstand des Abkommens
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat dem Auftragsverarbeiter Daten für die Erfüllung des Hauptvertrags zur Verfügung gestellt, dazu können die folgenden Daten gehören:
- Kontaktinformationen;
- Adressdaten;
- Details zum Unternehmen;
- Finanzen;
- Zahlungsmodalitäten;
- Kalenderdetails;
- andere Daten, die die verantwortliche Partei dem Auftragsverarbeiter zum Zweck der Ausführung des Hauptvertrags zur Verfügung stellt.
Artikel 3 – Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten
- Der für die Verarbeitung Verantwortliche bestimmt den Zweck der Verarbeitung und welche personenbezogenen Daten er zu diesem Zweck verarbeiten lässt.
- Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter zu diesem Zweck schriftliche Anweisungen.
- Der Auftragsverarbeiter verwendet die erhaltenen personenbezogenen Daten nur für die Zwecke, für die sie zur Verfügung gestellt wurden, und nur in Übereinstimmung mit den schriftlichen Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen.
- Weist der für die Verarbeitung Verantwortliche den Auftragsverarbeiter an, die personenbezogenen Daten in einer Weise zu verarbeiten, die nach Ansicht des Auftragsverarbeiters gegen die gesetzlichen Verpflichtungen verstößt, informiert dieser den für die Verarbeitung Verantwortlichen entsprechend und berät sich mit dem Auftragsverarbeiter, um eine Lösung zu finden, die nicht gegen die gesetzlichen Verpflichtungen verstößt.
- Der Auftragsverarbeiter ist selbst dafür verantwortlich, die Daten nicht unter Verstoß gegen geltende Gesetze und Vorschriften zu verarbeiten.
- Der Auftragsverarbeiter wird personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dies geschieht im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder wenn dies zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist.
- Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass personenbezogene Daten nicht außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden, es sei denn, der für die Verarbeitung Verantwortliche hat zuvor seine schriftliche Zustimmung erteilt.
Artikel 4 – Vertraulichkeit
- Der Auftragsverarbeiter trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten des für die Verarbeitung Verantwortlichen zu gewährleisten.
- Die in Absatz 1 genannte Verpflichtung gilt nicht, wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche zuvor schriftlich seine Zustimmung zur Weitergabe der personenbezogenen Daten an einen Dritten erteilt hat oder wenn der Auftragsverarbeiter gesetzlich dazu verpflichtet ist.
- Der Auftragsverarbeiter verpflichtet seine Mitarbeiter und/oder die zu diesem Zweck beauftragten Personen oder Unterauftragsverarbeiter in gleicher Weise zur Vertraulichkeit.
- Bei einem Verstoß gegen diesen Artikel verwirkt der Verarbeiter eine sofort fällige Geldstrafe in Höhe von 5.000 € pro Verstoß an die verantwortliche Partei, unbeschadet des Rechts der verantwortlichen Partei, vollen Schadensersatz zu fordern.
Artikel 5 – Sicherheit
- Sowohl der für die Verarbeitung Verantwortliche als auch der Auftragsverarbeiter treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne von Artikel 32 AVG, um ein risikoangemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten.
- Der für die Verarbeitung Verantwortliche unterrichtet den Auftragsverarbeiter über die für die Verarbeitung geltenden gesetzlichen Zuverlässigkeitsanforderungen auf der Grundlage der möglichen Folgen für die betroffenen Personen, z. B. im Falle von Verlust, Beschädigung oder unrechtmäßiger Verarbeitung, und stellt ihm alle zu diesem Zweck erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit der Auftragsverarbeiter diese einhalten kann.
- Wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche ein höheres als das gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsniveau verlangt, kann der Auftragsverarbeiter die angemessenen Kosten dafür dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gesondert in Rechnung stellen.
- Bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt der Auftragsverarbeiter den Stand der Technik, die Implementierungskosten sowie die Art, den Umfang, den Kontext, die Verarbeitungszwecke, die Wahrscheinlichkeit und die Schwere der verschiedenen Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, und zwar in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe f des AVG.
- Wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche eine Bewertung einer vorgeschlagenen Verarbeitungstätigkeit durchführen möchte, leistet der Auftragsverarbeiter jede angemessene Unterstützung bei der Durchführung dieser Bewertung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften.
- Der Auftragsverarbeiter muss außerdem in angemessener Weise an einer vorherigen Konsultation der Behörde für personenbezogene Daten mitwirken.
- Die Parteien haben konkrete Vereinbarungen über die für die Umsetzung dieser Vereinbarung erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen getroffen, die die verantwortliche Partei derzeit für angemessen hält.
- Diese Vereinbarungen umfassen mindestens die folgenden Themen:
- die Anforderungen an die Zuverlässigkeit
- die vereinbarte Sicherheitsstufe (falls zutreffend)
- die vom Auftragsverarbeiter getroffenen Maßnahmen, damit nur befugtes Personal Zugang zu den personenbezogenen Daten hat
- Maßnahmen zum Schutz vor Verlust, Veränderung, unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, Zugriff oder Weitergabe
- Maßnahmen zur Erkennung von Schwachstellen und zum Management von Zwischenfällen
- Die Parteien werden die in den Absätzen 7 und 8 genannten Vereinbarungen in regelmäßigen Abständen überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
- Diese Vereinbarungen sind diesem Abkommen als Anhang beigefügt.
Artikel 6 – Prüfung
- Der Controller hat das Recht, auf eigene Kosten ein jährliches Audit durchzuführen, um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen.
- Der Auftragsverarbeiter arbeitet bei der in Absatz 1 genannten Prüfung in angemessener Weise mit, indem er beispielsweise Zugang zu den Datenbanken gewährt und alle relevanten Informationen zur Verfügung stellt.
- Der Auftragsverarbeiter setzt die Empfehlungen, die sich aus dem Audit ergeben, in Absprache mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen so schnell wie möglich um.
- Ergeben sich die Anpassungen nach Absatz 3 aus geänderten Erkenntnissen oder Gesetzen, so gehen die angemessenen Kosten dieser Anpassungen zu Lasten der verantwortlichen Partei.
- Wenn die sich aus Absatz 3 ergebenden Anpassungen auf die Nichteinhaltung der vereinbarten Sicherheitsanforderungen zurückzuführen sind, gehen diese Kosten zu Lasten des Auftragsverarbeiters.
- Wenn die Behörde für personenbezogene Daten oder eine andere zuständige Behörde eine Untersuchung durchführen möchte, leistet der Auftragsverarbeiter zu diesem Zweck jede zumutbare Unterstützung und informiert den für die Verarbeitung Verantwortlichen so schnell wie möglich darüber.
Artikel 7 – Datenschutzverletzung
- Im Falle einer Verletzung des Datenschutzes im Sinne von Artikel 4 Absatz 12 AVG informiert der Auftragsverarbeiter den für die Verarbeitung Verantwortlichen in der in Artikel 8 näher beschriebenen Weise.
- Im Falle einer Datenverletzung ergreift der Auftragsverarbeiter alle angemessenen notwendigen Maßnahmen, um die Folgen abzumildern und ein weiteres Datenleck zu verhindern.
- Der Auftragsverarbeiter gewährt dem für die Verarbeitung Verantwortlichen die erforderliche Zusammenarbeit, um das Ausmaß und die Folgen der Datenschutzverletzung zu bewerten und um der Meldepflicht für Datenschutzverletzungen gegenüber der Behörde für personenbezogene Daten sowie der Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen nachzukommen.
- Die Parteien haben ihre Vereinbarungen über das Verfahren im Falle einer Datenschutzverletzung in einem Verfahren zur obligatorischen Meldung von Datenschutzverletzungen, wie in Artikel 8 beschrieben, festgehalten. Dieses Verfahren kann geändert werden, wenn der Stand der Technik dies erfordert oder sich die Vorschriften über die Meldepflicht von Datenschutzverletzungen ändern.
- Wenn der Auftragsverarbeiter die Datenschutzverletzung nicht rechtzeitig gemäß dem in Artikel 8 genannten Meldeverfahren meldet, schuldet er dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine sofort fällige Geldstrafe in Höhe von 2.500 € zuzüglich 2 % dieses Betrags für jede Stunde, in der die Meldung verspätet erfolgt.
Artikel 8 – Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen
Wenn es zu einer Datenverletzung kommt, gilt das folgende Verfahren:
- der Auftragsverarbeiter alle Sicherheitsvorfälle in einer Weise aufzeichnet, die für den Controller nachvollziehbar ist
- Diese Aufzeichnung muss mindestens folgende Daten enthalten: eine Beschreibung des Vorfalls; die ungefähre Anzahl der von dem Vorfall betroffenen Personen; die von dem Vorfall betroffene(n) Personengruppe(n); das Datum und die Uhrzeit des Vorfalls; die Art des Verstoßes; die Art der betroffenen Daten; die möglichen Folgen für die betroffenen Personen; die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die als Reaktion auf den Vorfall ergriffen wurden; wie die durchgesickerten Daten gesichert wurden; ob die Daten gehasht wurden, unzugänglich gemacht wurden oder aus der Ferne gelöscht werden können c.q. gelöscht wurden; und ob und wenn ja, welche Daten von Personen in anderen EU-Ländern von der Datenpanne betroffen waren
- der Auftragsverarbeiter den für die Verarbeitung Verantwortlichen innerhalb von 8 Stunden, nachdem er von dem Vorfall Kenntnis erlangt hat, gleichzeitig mit der Übergabe der Registrierung, wie oben beschrieben, benachrichtigt
- der Auftragsverarbeiter hält sich in den ersten 24 Stunden, nachdem er den für die Verarbeitung Verantwortlichen über eine Datenschutzverletzung informiert hat, für Rücksprachen mit dem Auftragsverarbeiter oder den von ihm benannten Experten zur Verfügung
- der für die Verarbeitung Verantwortliche berät sich mit dem Auftragsverarbeiter, um zu beurteilen, ob der Vorfall der Behörde für personenbezogene Daten gemeldet werden sollte
- der für die Verarbeitung Verantwortliche informiert den Auftragsverarbeiter im Voraus, wenn er beschließt, das Leck bei der Behörde für personenbezogene Daten zu melden
- der Auftragsverarbeiter dem für die Verarbeitung Verantwortlichen jede erforderliche Zusammenarbeit gewährt, damit dieser eine Datenschutzverletzung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an die Behörde für personenbezogene Daten melden kann
- der Auftragsverarbeiter dem für die Verarbeitung Verantwortlichen jede Unterstützung gewährt, um die betroffenen Personen gemäß § 34 AVG über die Datenschutzverletzung zu informieren
Artikel 9 – Ersuchen von betroffenen Personen
- Jeder Antrag auf Einsichtnahme, Berichtigung, Löschung von Daten, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch gemäß Artikel 15 bis 21 AVG, der den Auftragsverarbeiter erreicht, wird unverzüglich an den für die Verarbeitung Verantwortlichen weitergeleitet.
- Der Auftragsverarbeiter leistet dem für die Verarbeitung Verantwortlichen jede zumutbare Unterstützung, damit dieser einem Ersuchen nach Absatz 1 innerhalb der gesetzlichen Fristen nachkommen kann.
- Der für die Verarbeitung Verantwortliche erstattet dem Auftragsverarbeiter die durch eine solche Zusammenarbeit entstehenden angemessenen Kosten.
Artikel 10 – Unterauftragsverarbeiter
- Der Auftragsverarbeiter ist nicht berechtigt, Unterauftragsverarbeiter mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen dieser Vereinbarung zu beauftragen, es sei denn, er hat zuvor eine schriftliche Zustimmung eingeholt.
- Der Auftragsverarbeiter ist verantwortlich und haftbar für die Handlungen der von ihm beauftragten Unterauftragsverarbeiter.
- Wenn ein Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter beauftragt, ist er verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dieser Unterauftragsverarbeiter alle Verpflichtungen erfüllt, die dem Auftragsverarbeiter durch diesen Vertrag auferlegt werden, und zu diesem Zweck einen Vertrag mit den betreffenden Unterauftragsverarbeitern abzuschließen, der mit diesem Vertrag im Einklang steht.
- Beauftragt der Auftragsverarbeiter Unterauftragsverarbeiter ohne die in Absatz 1 genannte Zustimmung, so ist der Auftragsverarbeiter unbeschadet des Rechts des für die Verarbeitung Verantwortlichen auf vollständige Entschädigung mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 € belegt.
Artikel 11 – Zugang zu personenbezogenen Daten
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche jederzeit Zugang zu den betreffenden personenbezogenen Daten hat, auch im Falle seines Konkurses oder der Einstellung der Zahlungen.
Artikel 12 – Haftung und Entschädigung
- Der Auftragsverarbeiter ist nicht für Schäden verantwortlich, die sich aus Verstößen gegen Gesetze oder Vorschriften durch den Controller ergeben.
- Der für die Verarbeitung Verantwortliche stellt den Auftragsverarbeiter von Ansprüchen Dritter und Kosten frei, die dem Auftragsverarbeiter infolge eines Verstoßes gemäß Absatz 1 entstehen.
- Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist nicht für Schäden verantwortlich, die sich aus Verstößen des Verarbeiters gegen Gesetze oder Vorschriften ergeben.
- Der Auftragsverarbeiter stellt den für die Verarbeitung Verantwortlichen von Ansprüchen Dritter und von Kosten frei, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen infolge eines Verstoßes gemäß Absatz 3 entstehen.
- Die andere Partei ist in einem in Absatz 1 oder 3 genannten Fall berechtigt, den Hauptvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Artikel 13 – Beendigung und Folgen der Beendigung
- Diese Vereinbarung endet erst, wenn der zugrunde liegende Auftrag beendet ist und der Auftragsverarbeiter alle ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten an den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder an einen vom für die Verarbeitung Verantwortlichen vorab schriftlich benannten Dritten übertragen hat sowie alle beim Auftragsverarbeiter und etwaigen Unterauftragsverarbeitern verbliebenen Daten vernichtet wurden.
- Auf Antrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen stellt der Auftragsverarbeiter die ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gegen Erstattung der angemessenen Kosten in einem anderen Format zur Verfügung als dem, in dem sie ihm zur Verfügung gestellt wurden.
- Anstatt die Daten zu übermitteln, kann der für die Verarbeitung Verantwortliche den Auftragsverarbeiter auch auffordern, die Daten zu vernichten.
- Die Vernichtung der in Absatz 3 genannten Daten kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der verantwortlichen Partei erfolgen.
- Die Bestimmungen von Artikel 4 bleiben jedoch in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
Artikel 14 – Folgen der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit
Sollte ein Teil der Vereinbarung nichtig oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung davon unberührt.
Eine nichtige oder anfechtbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was die Parteien bei Abschluss der Vereinbarung in diesem Punkt im Sinn hatten.
Artikel 15 – Online-Unterschrift
Wenn die Parteien den Online-Signaturservice für diesen auf der Plattform von Rocket Lawyer erstellten elektronischen Vertrag nutzen, erklären sie damit, dass dieser Vertrag die Originalversion ist und der Vertrag die Parteien wirksam bindet. Die Parteien erhalten eine E-Mail, sobald alle Parteien diesen Vertrag unterschrieben haben, was ein Beweis dafür ist, dass dieser Vertrag gültig zustande gekommen ist.
Artikel 16 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Diese Vereinbarung unterliegt dem niederländischen Recht.
- Alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben und nicht gütlich beigelegt werden können, werden dem zuständigen Gericht im Bezirk des Geschäftssitzes der verantwortlichen Partei vorgelegt.